Art der Meldung |
Abgabegrund |
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Anmeldungen | 10 | Beginn der Beschäftigung |
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11 | Krankenkassenwechsel |
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12 | Beitragsgruppenwechsel | ||
13 | Sonstige Gründe | ||
20 | Sofortmeldung | ||
Abmeldungen | 30 | Ende der Beschäftigung | |
31 | Krankenkassenwechsel | ||
32 | Beitragsgruppenwechsel | ||
33 | Sonstige Gründe | ||
34 | Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungs-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV | ||
35 | Arbeitskampf von länger als einem Monat | ||
36 | Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optionaler Grund/Meldung) | ||
40 | Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung | ||
49 | Abmeldung wegen Tod | ||
Jahres-, Unterbrechungs- und Sondermeldungen | 50 | Jahresmeldung | |
51 | Unterbrechung wegen des Bezuges von Entgeltersatzleistungen | ||
52 | Unterbrechung wegen Elternzeiten | ||
53 | Unterbrechung wegen gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst | ||
54 | Sondermeldung wegen einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, welches nicht ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtig | ||
55 | Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall) | ||
56 | Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistungen während Altersteilzeitarbeit | ||
57 | Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI | ||
58 | GKV-Monatsmeldung (für Meldezeiträume ab 1.1.2012) | ||
Sonstige Meldungen | 91 | Meldung von einmalig gezahltem, ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtigem Arbeitsentgelt (=Sondermeldung UV) Als Meldefrist gilt die nächste Abrechnung, spätestens innerhalb 6 Wochen nach der Zahlung! |
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92 | UV Jahresmeldung (neu ab 2016) zur Meldung alle beitragspflichtigen UV-Entgelte sowie der dazugehörigen gefahrtarifstellen | ||
Meldung in Insolvenzfällen | 70 | Jahresmeldung für freigestellte Arbeitnehmer | |
71 | Meldung des Vortages der Insolvenz/Freistellung | ||
72 | Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung | ||